Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
BETEC Beschichtungstechnik GmbH
Industriestraße 6
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
- Alle Kaufabschlüsse, sowohl mündliche als auch telefonische Abmachungen und mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Preise und Lieferfristen in unseren Verkaufsunterlagen sind unverbindlich. Sie verstehen sich ab Werk.
- Durch Erteilung eines Auftrages gelten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als angenommen. Davon abweichende Vorschriften des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Der Mindestauftragswert beträgt € 95.- netto. Bei einem Auftragswert unter € 600,- netto berechnen wir einen Farbwechselzuschlag von € 200,- netto.
- Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 10 Tagen netto. Bei Verzug berechnen wir die üblichen Bankzinsen. Für Kunden, mit denen wir nicht in regelmäßiger Geschäftsverbindung stehen, gilt ein Versand per Nachnahme als vereinbart.
- Die Gewährung eines Zahlungszieles und die Bemessung der jeweiligen Kredithöhe bleiben uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlung zu verlangen, falls der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Der Besteller bleibt in jedem Falle an den Kaufvertrag gebunden.
- Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit unserer besonderen schriftlicher Vollmacht berechtigt.
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei einem Saldoanerkenntnis bleibt das Eigentum an gelieferten Waren so lange vorbehalten, bis der Saldo abgegolten ist.
- Mängelrügen finden nur innerhalb 8 Tagen nach Lieferung Berücksichtigung und sind portofrei an uns einzusenden. Bei von uns anerkannten Beanstandungen nehmen wir die Ware zurück und liefern entweder Ersatz oder vergüten den Gegenwert nach unserer Wahl. Alle weiteren Ansprüche gelten als ausgeschlossen.
- Für ohne unsere Einwilligung zurückgesandte Ware ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen.
- Bei vom Standard abweichender Verpackung erfolgt deren Berechnung zum Selbstkostenpreis.
- Betriebsstörungen aller Art, auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns während ihrer Dauer von den Lieferungsverpflichtungen. Höhere Gewalt berechtigt uns, von den geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Ein Rücktritt des Bestellers kann nur erfolgen, wenn der Lieferungstermin um mehr als vier Wochen überschritten, eine angemessene Nachfrist gestellt und diese ebenfalls erfolglos abgelaufen ist.
- Vergütungen für Werkzeuge gelten als Zuschuß; die Werkzeuge bleiben in unserem Eigentum.
- Der Besteller haftet uns gegenüber für jede durch seine Bestellung etwa erfolgte Verletzung fremder Schutzrechte.
- Wir sind berechtigt, alle den Besteller betreffenden Daten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Eggenstein, Gerichtsstand Karlsruhe.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gleich aus welchem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.